2024-Ganztag geht nicht einfach so (8 x 5.3 cm) (16 x 9 cm)

Ganztag: Viele Akteure bedeutet auch viel Organisation

Viele Akteure bedeutet auch viel Organisation – vor dieser Herausforderung stehen die Träger von Grund- und Förderschulen, wenn 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztag umgesetzt wird. Zur Unterstützung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung der kommunalen Koordination des Ganztags beschlossen. 

Offener Ganztag an Deutschlands Grund- und Förderschulen verspricht Bildung und Betreuung für Kinder. Es verspricht auch mehr und bessere Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder. Zugleich stehen Kommunen als Träger der Schulen vor großen Herausforderungen: Die Infrastruktur muss aufgebaut werden und die Angebote zur Ganztagsbetreuung müssen Qualitätsanforderungen entsprechen. Doch – Fachkräfte fehlen. Vielerorts unterstützen außerschulische Partner Schulen und Lehrer. Sie bereichern und entlasten den Ganztag durch lernortübergreifende Kooperationen und dem Einsatz von ehrenamtlich Engagierten wie es z.B. Fördervereine tun. Um die Tätigkeiten der Akteure zu koordinieren, benötigen die Kommunen zusätzliche Manpower. Daher hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen, die kommunale Koordination zum Ausbau von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung zu fördern. 

Die Förderung einer kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote unterstützt die Erschließung von – zusätzlichen – Ressourcen und die Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot.  

Aufgaben der Koordinierung 

  • Auf- und Ausbau einer Struktur für die Koordinierung von Bildungsakteuren, durch die das Angebot ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote gestaltet wird. Bestehende Strukturen und Instrumente sollen genutzt und weiterentwickelt werden. 
  • Koordinierung und Moderation von Abstimmungsprozessen für die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung sowie mit kommunalen Einrichtungen. Einzubeziehen sind insbesondere Akteure aus den Bereichen Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport, Gebäudemanagement, Natur und Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft.  
  • Gewinnung und dauerhafte Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure. Neben der Kommunalverwaltung, den kommunalen Bildungseinrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sollen Vereine, Stiftungen, Sozialpartner, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Feuerwehren, Initiativen der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie kommunale Sport- und Kulturverbände nachhaltig eingebunden werden.  
  • Herstellung von Transparenz – insbesondere im Zusammenhang mit Angeboten der außerschulischen Bildung. 
  • Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen. Bereitstehen als Ansprechpartner für alle lokalen Akteure, Sammeln und Aufbereiten von notwendigen Steuerungsinformationen für kommunale Entscheidungsprozesse. Etablierung einer Anlauffunktion für Akteure aus der Kommunalverwaltung und Akteure in Schulen und Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Hortangebote) sowie aus der „Zivilgesellschaft“ und Schnittstellenfunktion zu den kommunalen Entscheidungsinstanzen. 

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel 

Zuwendungsempfänger/Zuwendungsvoraussetzungen 

Antragsberechtigt sind Kommunen als Träger von Schulen oder als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die folgende Voraussetzungen erfüllen sollen:  

  • Kreisfreie Städte 
  • Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt 
  • Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden 

Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben. Der Zuwendungsempfänger nimmt obligatorisch an Veranstaltungen sowie zentralen Vernetzungsangeboten seitens des Zuwendungsgebers teil und beteiligt sich am regelmäßigen Informationsaustausch auf Programmebene. Die Förderung gilt bis Dezember 2030.  

>> direkt zur Seite des BMBF (www.bmbf.de)

Comments are closed.