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200 Millionen Euro für NRWs Kitas 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens greift tief in die Tasche: 200 Millionen werden 2024 für den intensiven Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Diese Information kam jetzt vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung und Integration. Im Haushaltsjahr 2024 wurden bereits im Rahmen des landeseigenen Förderprogramms 115 Millionen Euro bewilligt. Jetzt kommen noch einmal 85 Millionen Euro dazu! 

Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul: „Der Ausbau der Kitaplätze hat für die Landesregierung eine sehr hohe Priorität. Auch in Zeiten, in denen die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen. Es geht darum, den Jüngsten in unserer Gesellschaft eine bestmögliche frühkindliche Bildung zu ermöglichen und den gestiegenen Bedarfen der Eltern nachzukommen. Wir stellen daher weitere 85 Millionen Euro für den Kita-Ausbau zur Verfügung. Die Mittel sind deshalb hervorragend investiert: In die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Chancen unserer Kleinsten und in die Zukunft unseres Landes.“ 

Die „Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung“ des Landes bedeutet, dem gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen in der frühkindlichen Bildung nachzukommen. Im Kindergartenjahr 2023/2024 verfügt Nordrhein-Westfalen über 764.225 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. 

Als zusätzliche Maßnahme für erleichterte Investitionen für den Kitaplatz-Erhalt und -Ausbau hat die NRW.BANK ihr Förderangebot für kommunale und freie Träger von Kibiz-geförderten Einrichtungen angepasst. Die Träger – und hier ganz explizit auch freie Träger neben kommunalen – können somit darlehensfinanzierte Investitionen zu besonders günstigen Zinssätzen tätigen. Mit dieser Ergänzung der bereits bestehenden Förderungen unterstützt die NRW.BANK das Ziel der Landesregierung, das Angebot für die Kindertagesbetreuung und die frühkindliche Bildung weiter voranzubringen. 

2024-Ganztag geht nicht einfach so (8 x 5.3 cm) (16 x 9 cm)

Ganztag: Viele Akteure bedeutet auch viel Organisation

Viele Akteure bedeutet auch viel Organisation – vor dieser Herausforderung stehen die Träger von Grund- und Förderschulen, wenn 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztag umgesetzt wird. Zur Unterstützung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung der kommunalen Koordination des Ganztags beschlossen. 

Offener Ganztag an Deutschlands Grund- und Förderschulen verspricht Bildung und Betreuung für Kinder. Es verspricht auch mehr und bessere Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder. Zugleich stehen Kommunen als Träger der Schulen vor großen Herausforderungen: Die Infrastruktur muss aufgebaut werden und die Angebote zur Ganztagsbetreuung müssen Qualitätsanforderungen entsprechen. Doch – Fachkräfte fehlen. Vielerorts unterstützen außerschulische Partner Schulen und Lehrer. Sie bereichern und entlasten den Ganztag durch lernortübergreifende Kooperationen und dem Einsatz von ehrenamtlich Engagierten wie es z.B. Fördervereine tun. Um die Tätigkeiten der Akteure zu koordinieren, benötigen die Kommunen zusätzliche Manpower. Daher hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen, die kommunale Koordination zum Ausbau von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung zu fördern. 

Die Förderung einer kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote unterstützt die Erschließung von – zusätzlichen – Ressourcen und die Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot.  

Aufgaben der Koordinierung 

  • Auf- und Ausbau einer Struktur für die Koordinierung von Bildungsakteuren, durch die das Angebot ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote gestaltet wird. Bestehende Strukturen und Instrumente sollen genutzt und weiterentwickelt werden. 
  • Koordinierung und Moderation von Abstimmungsprozessen für die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung sowie mit kommunalen Einrichtungen. Einzubeziehen sind insbesondere Akteure aus den Bereichen Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport, Gebäudemanagement, Natur und Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft.  
  • Gewinnung und dauerhafte Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure. Neben der Kommunalverwaltung, den kommunalen Bildungseinrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sollen Vereine, Stiftungen, Sozialpartner, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Feuerwehren, Initiativen der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie kommunale Sport- und Kulturverbände nachhaltig eingebunden werden.  
  • Herstellung von Transparenz – insbesondere im Zusammenhang mit Angeboten der außerschulischen Bildung. 
  • Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen. Bereitstehen als Ansprechpartner für alle lokalen Akteure, Sammeln und Aufbereiten von notwendigen Steuerungsinformationen für kommunale Entscheidungsprozesse. Etablierung einer Anlauffunktion für Akteure aus der Kommunalverwaltung und Akteure in Schulen und Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Hortangebote) sowie aus der „Zivilgesellschaft“ und Schnittstellenfunktion zu den kommunalen Entscheidungsinstanzen. 

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel 

Zuwendungsempfänger/Zuwendungsvoraussetzungen 

Antragsberechtigt sind Kommunen als Träger von Schulen oder als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die folgende Voraussetzungen erfüllen sollen:  

  • Kreisfreie Städte 
  • Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt 
  • Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden 

Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben. Der Zuwendungsempfänger nimmt obligatorisch an Veranstaltungen sowie zentralen Vernetzungsangeboten seitens des Zuwendungsgebers teil und beteiligt sich am regelmäßigen Informationsaustausch auf Programmebene. Die Förderung gilt bis Dezember 2030.  

>> direkt zur Seite des BMBF (www.bmbf.de)

2024-Powerfood NRW (16 x 9 cm)

Powerfood für NRWs Schulen 

An vielen Schulen in NRW geht es lecker, gesund und fit in den Tag.  

Mit dem EU-Schulprogramm NRW erhalten Kinder von Grund- und Förderschulen eine gute Portion gesunde Ernährung. Denn es ist Ziel des EU-Schulprogramms, möglichst viele Kinder an Obst, Gemüse und Milch heranzuführen und ihr Ernährungsverhalten langfristig gesünder zu gestalten. Das seit mehreren Jahren laufende „EU-Schulprogramm“ versorgt auch im kommenden Schuljahr 2024/25 rund 300.000 Kinder in Grund- und Förderschulen sowie in Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen mehrmals pro Woche zusätzlich mit diesen frischen Lebensmitteln. 

Die teilnehmenden Einrichtungen können so ihre Kinder mit drei Portionen Obst und Gemüse und zwei Portionen Milch oder Joghurt pro Woche versorgen und das kostenlos. Denn eine gesunde Ernährung soll für alle zugänglich sein. 

Das Obst- und Gemüseprogramm richtet sich an Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Das Milchprogramm zudem noch an Kindertageseinrichtungen. Interessierte Einrichtungen können sich über das jährlich im Frühjahr stattfindende Online-Bewerbungsverfahren über die Programmwebsite bewerben. 

Zum EU-Schulprogramm gehören auch begleitende Maßnahmen zur Ernährungsbildung in- und außerhalb der Schule, wie zum Bespiel Unterricht über ein gesundes Frühstück mit Obst, Gemüse und Milch oder das Schnippeln von Obst und Gemüse in handliche Portionen. Das Angebot wird abgerundet durch eine Vielzahl von Medienprojekten und Projekte, die sich gezielt an Kinder, Eltern und pädagogisches Personal richten. 

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm NRW sind auf der Programm-Website zu finden:
>> www.schulobst-milch.nrw.de 

2024-Zahlen zum Unterrichtsausfall NRW (16 x 9 cm) (5)

Neues Modell für mehr Personal in Kitas 

Nordrhein-Westfalen fährt einen neuen Kurs, um mehr Fachkräfte für Kitas zu bekommen. Mit dem Modell „Qualifizierte Quereinstieg in die Kinderbetreuung (QiK)“ sollen Quereinsteiger gewonnen und qualifiziert werden. Schon in den kommenden Monaten geht das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen damit an den Start.  

Der Qualifizierte Quereinstieg soll das Potenzial von Menschen heben, die aktuell noch nicht in der frühkindlichen Bildung arbeiten, aber sich für das Berufsfeld interessieren. Oder aber beispielsweise über eine Tätigkeit als Kita-Helfer oder Kita-Helferin bereits einen ersten Einstieg in das System gefunden haben und sich nun pädagogisch weiterqualifizieren wollen. Zudem möchte das Modell lebenserfahrene Personen erreichen, die eine neue berufliche Herausforderung suchen und eine spannende Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung aufnehmen möchten. 

Gemeinsam mit vier Kommunen und den Landesjugendämtern haben das Kinder- und Jugendministerium sowie das Ministerium für Schule und Bildung ein Curriculum erarbeitet. An der Pilotphase nehmen die Stadt Aachen, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Kreis Steinfurt sowie die Stadt Mönchengladbach teil. Das Ausbildungsmodell zielt darauf ab, die Qualitätsstandards in der Bildung und Betreuung sicherzustellen und gleichzeitig mehr Personen einen beruflichen Einstieg in die Kita zu ermöglichen. So kommen die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger nach einer ersten Anfangsqualifikation (120 Stunden Unterrichtseinheiten) zügig in den Kindertageseinrichtungen zum Einsatz und absolvieren im Anschluss für zwei Jahre berufsbegleitend Fortbildungen (weitere 360 Stunden Unterrichtseinheiten). Danach können die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger eine verkürzte Kinderpflege-Ausbildung aufnehmen. Für die koordinierende Arbeit in den Kommunen stellt das Land den teilnehmenden Kommunen in diesem Jahr einen Zuschuss von 80 Prozent der Personalkosten zur Verfügung. Weitere Zuschüsse können die Träger zudem über die Jobcenter und Arbeitsagenturen erhalten. 

Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul: „Der Fachkräftemangel ist aktuell eine immens große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Wir wissen aber gleichzeitig, dass es viele Menschen gibt, die sich für eine der vielfältigen und sinnstiftenden Tätigkeiten in den Kindertageseinrichtungen interessieren. Mit dem Qualifizierten Quereinstieg QiK bieten wir neuen Zielgruppen die Chance auf eine zukunftsfeste und interessante Beschäftigungsmöglichkeit in der frühkindlichen Bildung. Dabei ist uns wichtig, dass wir keine Abstriche in der Qualität machen und jede teilnehmende Person eine hochwertige Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss erhält. Wir wollen angesichts der steigenden Personalbedarfe einen weiteren Zugang zu einer Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung eröffnen und damit auch diejenigen, die bereits in unseren Kitas tätig sind, unterstützen und entlasten. Wir ermöglichen einen sehr schnellen und zielgerichtete Weg zur Aufnahme einer Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung. Aus diesem Modell soll zukünftig eine flächendeckende und wirksame Unterstützung für unser Kita-System entstehen.“ 

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Datenschutz im Verein – Online-Seminar

In unserer zunehmend digitalisierten Welt ist der Schutz personenbezogener Daten wichtiger denn je – auch in Vereinen.

Unser Online-Seminar „Datenschutz im Verein“ richtet sich an alle, die sich einen Überblick über die grundlegenden Datenschutzbestimmungen verschaffen möchten, die für Vereine gelten. Sie erhalten wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen und erfahren, wie Sie diese in Ihrem Verein umsetzen können.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Sie beim Datenschutz in Ihrem Verein an alles gedacht haben? Unser Experte steht Ihnen während der Veranstaltung für alle Ihre Fragen zur Verfügung. Dies gibt Ihnen die einzigartige Chance, spezifische Unsicherheiten und Herausforderungen anzusprechen.

Um Ihnen zu ermöglichen, sich voll und ganz auf die präsentierten Inhalte zu konzentrieren, erhalten Sie im Nachgang zur Veranstaltung ein umfangreiches Handout. Dieses dient als Nachschlagewerk und Zusammenfassung aller wichtigen Informationen, die während des Seminars besprochen werden.


Zielgruppe:

  • Vereinsvorstände, Datenschutzverantwortliche in Vereinen und alle, die in Vereinen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.

Online-Seminar am 10. Juni 2024:

  • 19:30 Uhr
    Begrüßung durch den Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Nordrhein-Westfalen e.V. als Veranstalter sowie der Landesverbände Bremen/Bremerhaven und Niedersachsen als Mitveranstalter
  • 19:40 Uhr – 21:10 Uhr
    Online-Seminar – Datenschutz im Verein
  • 21:10 Uhr – 21:30 Uhr
    Zeit für Ihre Fragen

Anmeldung:
>> Academy des Bildungsengagements (www.bildungs.academy)

2024-Ichstehauf (16 x 9 cm)

#IchStehAuf – seid dabei!

Am 6. Juni stehen Schulen auf für Demokratie: Setzen auch Sie an Ihrer Schule in NRW ein Zeichen! Die Initiative der Robert Bosch Stiftung und der Heidehof Stiftung in Kooperation mit der ZEIT und der ARD fördert die Demokratiebildung mit der Mitmachaktion #IchStehAuf und weiteren Maßnahmen.  

Schulen suchen dringender denn je Unterstützung – bei der Demokratiebildung und im Umgang mit Hass und Gewalt. Deshalb haben die Robert Bosch Stiftung und die Heidehof Stiftung gemeinsam mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe die Initiative #IchStehAuf – Schulen für Demokratie und Vielfalt ins Leben gerufen. Mit Mitmachaktionen, prominenten Gästen und praxisnahen Angeboten für Lehrkräfte auf dem Deutschen Schulportal will die Initiative Schulen dabei unterstützen, das Demokratiebewusstsein von Kindern und Jugendlichen zu stärken.   

„Die Sorge um die Demokratie treibt viele Menschen auf die Straße“, sagt Dr. Bernhard Straub, Geschäftsführer der Robert Bosch Stiftung GmbH. „Auch Schülerinnen und Schüler wollen Demokratie leben und sich für ihre Interessen und Meinungen einsetzen. Die diesjährige Europawahl, an der erstmals auch 16-Jährige teilnehmen dürfen, gibt ihnen diese Chance. Viele Kinder und Jugendliche sind aber auch verunsichert durch Extremismus, Krieg, Leid und Not sowie die Spaltung der Gesellschaft durch Hass, Desinformation und Ausgrenzung. Dem wollen wir gemeinsam mit Schulen und Lehrkräften etwas entgegensetzen“.  

Der Aktionstag: Aufstehen für Demokratie und Vielfalt  

Höhepunkt der Initiative ist ein bundesweiter Aktionstag. Am 6. Juni 2024 um 9.30 Uhr sind alle Schulen in ganz Deutschland aufgerufen, ein Zeichen für Demokratie und Vielfalt zu setzen und aufzustehen: im Klassenzimmer, in der Turnhalle, auf dem Schulhof oder auf dem Marktplatz. Schüler*Innen und Lehrer*Innen stehen auf, um für ihre Meinung, ihre Freiheit und ihren Lebensstil einzustehen.  

Schulen können sich ab sofort unter www.ichstehauf.org für den Aktionstag anmelden. Anschließend erhalten sie Ideen, Tools und Tipps für ihre eigene #IchStehAuf-Aktion vor Ort.   

>> www.ichstehauf.org 

2024-NRW-Finanzspritze (16 × 9 cm)

Schulen in NRW bekommen Finanzspritze

Rund 400 Schulen in NRW können mit einer Finanzspritze rechnen. Das Ministerium hat die ersten 400 Schulen ausgewählt und angeschrieben, die ab dem Schuljahr 2024/2025 am Startchancen-Programm teilnehmen können. Bis Mitte Mai können sich die Schulen entscheiden, ob sie an dem Programm teilnehmen wollen. 

Mit dem Startchancen-Programm stärken Bund und Länder gezielt die Basiskompetenzen in Schulen in herausfordernden Lagen. Dazu investieren sie über die Programmlaufzeit in den kommenden zehn Jahren deutschlandweit bis zu 20 Milliarden Euro. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Startchancen-Programm rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und investiert seinerseits Landesmittel bis zu demselben Umfang in die gezielte Unterstützung von insgesamt landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage. 

Bei der Auswahl der Schulen kann Nordrhein-Westfalen als eines von wenigen Ländern auf einen aktualisierten Schulsozialindex zurückgreifen. Hierbei werden ausschließlich ganze Schulsozialindexstufen berücksichtigt: für die Grundschulen die Stufen 6 bis 9 und für die weiterführenden Schulen (mit Ausnahme der Berufskollegs, Förder- und Klinikschulen) die Stufen 7 bis 9. Für die Schulformen, für die kein Schulsozialindex existiert (Förderschulen, Berufskollegs), werden nach den Vorgaben auf Bundesebene eng an die Sozialindikatoren angelehnte geeignete Kriterien für die Schulauswahl angewendet. Diese beruhen im Wesentlichen auf den Amtlichen Schuldaten, die das Schulministerium jährlich auf seiner Website, dem Bildungsportal, veröffentlicht. Damit ist sichergestellt, dass vor allem zwei zentrale Dimensionen berücksichtigt werden: der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. Auf diese Weise kommt die Förderung bei den Kindern und Jugendlichen an, die sie am dringendsten benötigen, so die Mitteilung des Kultusministeriums. 

Die endgültige Benennung der ersten 400 Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung erfolgt bis zum 1. Juni 2024.  

2024-Ganztag NRW (16 x 9 cm)

580.000 Plätze im offenen Ganztag benötigt

Nordrhein-Westfalen wird etwa 580.000 Ganztagsplätze benötigen, so Schätzungen, wie sie in einer Pressemitteilung von dpa genannt werden. Laut NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk seien bereits 430.000 Plätze geschaffen worden. Gegenüber der Rheinischen Post äußerte er sich optimistisch, auch die restlichen 150.000 Plätze sicherstellen zu können. Als Herausforderung nennt er die dauerhafte Finanzierung.  

Anne Deimel, Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung – Landesverband NRW e.V.  (VBE NRW), beklagt: „Die gesicherte Finanzierung der Ganztagsplätze für Grundschulkinder ist ein notwendiger erster Schritt. Doch leider vergisst der Finanzminister, dass es bei der Zukunftsfähigkeit der Ganztage in NRW nicht allein um Plätze geht. Es geht vor allen Dingen darum, die Ganztage für die Kinder qualitativ hochwertig zu gestalten. Eine reine Ganztagsbetreuung in zu großen Gruppen und in zu kleinen Räumlichkeiten ist für die Kinder und die Beschäftigten nicht zumutbar. 

Wenn die Ganztage eine Chance sein sollen, dass wir allen Kindern mehr Bildungsgerechtigkeit ermöglichen können, ist die Landesregierung gefordert, möglichst schnell Qualitätsstandards zu erarbeiten. Denn, wenn immer mehr Kinder einen Großteil des Tages in den Schulen verbringen, haben sie ein Anrecht darauf, dass sie beispielsweise in kleinen Gruppen lernen und spielen können, Rückzugsmöglichkeiten in angemessenen Räumlichkeiten vorfinden, hochwertiges Essen angeboten bekommen und ausreichend qualifizierte Mitarbeitende für sie da sind. Unsere Kinder sollten uns das wert sein.“ 

Die Landesregierung hat zwar ein Ausführungsgesetz zum Ganztag versprochen, definierte jedoch lediglich fachliche Leitlinien. Der VBE NRW hat vermehrt darauf hingewiesen, dass der Rechtsanspruch genutzt werden muss, um den Ganztag in den Grundschulen neu aufzustellen und verbindliche Qualitätsstandards zu schaffen. 

Quelle: Pressemeldung  VBE NRW 

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Ganztag: Rahmenbedingung schaffen für Fachkräfte 

Fachkräftemangel an Grundschulen in NRW: Bis 2030 ist mit einer Lücke von rund 17.000 Fachkräften im Rahmen der Ganztagsbetreuung zu rechnen. Der Fachkräfte-Radar der Bertelsmann-Stiftung wurde jetzt veröffentlicht und gibt Prognosen bis 2030 für die Ganztagsbetreuung aufgeschlüsselt nach Bundesländern.  

In Nordrhein-Westfalen nutzen 49 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagsangebot und 19 Prozent ein Angebot, das bis ca. 14:30 Uhr zur Verfügung steht. Wenn bis 2030 alle Kinder im Grundschulalter ihren Rechtsanspruch mit einem Umfang von 40 Stunden wöchentlich nutzen, ist eine Lücke zwischen dem prognostizierten Bedarf und Angebot von über 17.000 Fachkräften zu erwarten. Dies sind mehr als fünfmal so viele Personen wie die rund 3.000 Fachkräfte, die laut Prognose als neue Mitarbeiter*innen bis 2030 verfügbar sein könnten.  

Nordrhein-Westfalen braucht sofort einen Master-Plan, um langfristig über ein ausreichendes sowie professionelles Fachkräfte-Angebot zu verfügen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch im Kita-Bereich bis 2030 ein hoher, ungedeckter Bedarf von bis zu 67.000 Fachkräften entstehen könnte, so das Fazit der Studie. 

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Lust auf Recherche – Freude am Schreiben

9. April 2024

Lust, zu schreiben und ehrenamtlich zu arbeiten? Dann bist du bei uns richtig. Der neu gegründete Landesverband in NRW sucht jemanden, der gerne recherchiert und uns mit Beiträgen für unsere Homepage unterstützt. Die Texte sollten sich mit Kita, Schule und/oder Bildung beschäftigen und für Nordrhein-Westfalen relevant sein. Unsere Zielgruppe sind engagierte Eltern mit Kindern in der Kita oder Schule. Wir unterstützen bei allen Aktivitäten rund um den Förderverein und auch bei der Gründung. Die Beiträge können aus der Praxis berichten oder Hintergrundinformationen rund um die Vereinsführung geben. Die Themen sind vielfältig und bunt.

Für diese Aufgabe solltest du Freude an der Recherche haben und die deutsche Sprache beherrschen. Eine journalistische Ausbildung ist nicht erforderlich, jedoch solltest du dich im Schulsystem in NRW etwas auskennen. Die Tätigkeit ist online. Bei uns wirst du nicht ins kalte Wasser geworfen. Unser Team unterstützt dich sowohl bei der Auswahl der Themen als auch bei der Textbearbeitung. Du hast Lust, dich ehrenamtlich für bessere Bildung zu engagieren und journalistisch zu arbeiten? Dann freuen wir uns auf dich – egal ob Schüler, Student, berufstätig oder bereits im Ruhestand. Das Engagement für bessere Bildung braucht DICH!